Andere Vorsorgesysteme in anderen Ländern - Überblick
In der Bundesrepublik Deutschland basiert die
Altersrente auf dem Drei-Säulen-System. Die "Hauptlast" trägt dabei
die gesetzliche Rentenversicherung, zudem besteht die Möglichkeit
eine betriebliche Altersvorsorge und eine private Altersvorsorge in
Anspruch zu nehmen. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung
funktioniert in Deutschland nach dem Umlageprinzip. Das bedeutet,
von den Beiträgen der jetzigen Arbeitnehmer und Einzahler in die
Rentenversicherung erhalten die derzeitigen Pensionäre ihre Rente.
Da es jedoch immer mehr Rentner und immer weniger einzahlenden
Arbeitnehmer gibt, stellen viele Experten das System aufs heftigste
in Frage. Bei Lösungsversuchen, das Rentensystem besser zu
gestalten, dienen oftmals auch andere Staaten als Vorbilder. Daher
soll im Folgenden ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, wie
die Vorsorgesysteme in anderen Ländern funktionieren und welche
Besonderheiten diese aufweisen.
Rentensystem in der Schweiz
Die Schweiz weist beispielsweise auch heute noch
ein sehr gut funktionierendes Rentensystem auf. Auch die
Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem gleichen
Drei-Säulen-System, wie es in Deutschland der Fall ist. Dabei ist
es vom Schweizer Staat so vorgesehen, dass die erste Säule - die
staatliche Altersversicherung - die Existenz des Rentners im
Ruhestand sichern soll. Die zweite und dritte Säule sollen dazu
genutzt werden, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Ein
großer Unterscheid zu deutschen Rentenversicherung besteht in der
Schweiz zum Beispiel darin, dass nicht nur Arbeitnehmer in die
staatliche Altersversicherung einzahlen, sondern auch Beamte,
Selbstständige und Politiker, welche dann auch im Alter Leistungen
aus der Rentenversicherung erwarten können. Es besteht also ein
viel größerer Kreis an Pflichtversicherten, da in Deutschland die
Beamten und Selbstständigen nicht in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen (müssen). Auch in der betrieblichen
Pensionskasse sind die Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch
versichert, während man in Deutschland die betriebliche
Altersvorsorge eher auf freiwilliger Basis betreibt. Die
Finanzierung der staatlichen Rentenversicherung wird in der Schweiz
ähnlich wie in Deutschland vorgenommen. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zahlen allerdings insgesamt nur 9,8 Prozent vom
Bruttoeinkommen in die Rentenkasse ein, wobei der Betrag jeweils
zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer übernommen wird.
Damit liegt der Beitragssatz nur rund halb so hoch, wie in
Deutschland mit einem Satz von 19,9 Prozent. Selbstständige zahlen
in der Schweiz einen Beitragssatz von 9,20 Prozent von ihrem
Einkommen. Auch in der Schweiz funktioniert das Rentensystem nach
dem Umlageverfahren, d.h., die Einnahmen auf der einen Seite sollen
die Ausgaben auf der anderen Seite jedes Jahr decken. In der
Schweiz beginnt die Altersrente nach wie vor für Männer mit
Vollendung des 65. und für Frauen mit Vollendung des 64.
Lebensjahres. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz
eine Mindestrente. Diese beträgt zur Zeit 1.005 Schweizer Franken.
Zudem gibt es eine beitragsabhängige Höchstrente von zur Zeit 2.010
Schweizer Franken. Durch dieses System wird gewährleistet, dass die
Kluft zwischen einer geringen und einer hohen Rente bei weitem
nicht so hoch ist, wie es im deutschen Rentensystem der Fall
ist.
|
Rentensystem Dänemark
Grundsätzlich sind die
Rentenversicherungssysteme in den europäischen Nachbarstaaten
relativ ähnlich, so auch in Dänemark. Allerdings sind die dortigen
Renten zum einen deutlich sicherer als in Deutschland, zum anderen
ist der Beitragssatz auch wesentlich geringer als hierzulande. In
Dänemark gibt es die so genannte Folkepension (Volkspension). Diese
ist allerdings im großen Unterschied zu Deutschland voll
steuerfinanziert. Zudem gibt es eine gesetzliche Mindestente. Die
Beiträge zur Rentenversicherung werden in Dänemark nicht vom
Bruttoeinkommen des Angestellten in Form von Sozialabgaben
abgezogen und sind zudem weitaus geringer als die insgesamt 19,9
Prozent Rentenversicherungsbeitrag hierzulande. Die Rente in
Dänemark wird also vollständig aus den Steuern finanziert, der
Beitragssatz beträgt hier lediglich 3,5 Prozent des Bruttogehaltes.
Geradezu paradiesisch ist die Tatsache, dass der volle
Rentenanspruch in Dänemark bereits ab 40 Jahren vorliegt, in denen
man im Lande gewohnt hat. Dabei spielt keine Rolle, ob man während
dieser Zeit beschäftigt war oder nicht. Ferner erfolgt in Dänemark
eine automatische Rentenanpassung an die Preisentwicklung
(Inflation) und muss nicht erst wie in Deutschland über Beschlüsse
der Politik festgelegt werden. Man sollte auch einen Vergleich der
Rentenversicherungen anstreben, um die beste für sich zu finden.
Das gilt im übrigen auch für den
Vergleich Krankenversicherung.