Rentenversicherung als Altersvorsorge
In Deutschland gibt es hinsichtlich der
Altersvorsorge das so genannte Drei-Säulen-System. Dieses besteht
zunächst aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gefolgt von der
betrieblichen Altersvorsorge und zuletzt auch der privaten
Altersvorsorge. Gerade die private Altersvorsorge hat in den
letzten Jahren einen immer wichtigeren Stellenwert eingenommen, da
die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer
fragwürdiger und unsicherer werden. Daher wird dem Kunden immer
mehr Verantwortung auferlegt, selber etwas für seine Altersvorsorge
zu tun. Die Banken und Versicherungen bieten dorthin gehend einige
Produkte an, die der Kunde als zusätzliche Altersvorsorge verwenden
kann. Eines dieser Produkte wurde ausschließlich zum Zwecke der
Altersvorsorge konzipiert und trägt daher auch den kennzeichnenden
Namen Rentenversicherung. Der Name Versicherung ist dabei
allerdings etwas irreführend, da es keine Versicherungsleistung wie
beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung gibt, sondern es
handelt sich bei diesem von Versicherungsunternehmen angebotenen
Produkt im Grunde um einen Rentensparplan.
Merkmale der Rentenversicherung
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Die Rentenversicherung hat ähnliche Merkmale wie
die Kapitallebensversicherung, bietet allerdings mit der
Möglichkeit, am Ende der Laufzeit das angesparte Kapital in Form
einer lebenslangen Rente auszahlen zu lassen, einen deutlichen
Vorteil gegenüber vielen anderen Produkten. Bei der
Rentenversicherung handelt es sich um ein sehr sicheres Produkt, da
die Versicherungsgesellschaft die Kundenbeiträge nur in bestimmte
Finanzprodukte investieren darf. Auch hier besteht die zu
erwartenden Rendite wie bei der Kapitallebensversicherung aus dem
garantierten Mindestzins zum einen und der Überschussbeteiligung
zum anderen. Auf diese hat der Versicherte keinen Anspruch, dennoch
trägt die Überschussbeteiligung zu einem Großteil der Gesamtrendite
bei. Die durchschnittliche Rendite der Rentenversicherung liegt bei
etwa 7-8 Prozent pro Jahr und ist damit etwas höher, als bei einer
Kapitallebensversicherung. Das liegt an der Tatsache, dass der
Beitrag des Kunden nur für zwei "Aufwände" von der
Versicherungsgesellschaft verwendet wird, nämlich zum einen als
Sparanteil und zum anderen als Verwaltungsaufwand. Bei der
Kapitallebensversicherung kommt zusätzlich noch ein Risikoanteil
hinzu, von dem die Absicherung im Todesfall (vielleicht bedingt
durch Herz
Kreislauf - siehe dazu die Infos auf unserer Gesundheitsseite)
"bezahlt" wird. Neben der Sicherheit und relativ guten Rendite hat
die private Rentenversicherung aber noch einen weiteren Pluspunkt
zu bieten. Je nach Art der Auszahlung und Datum des
Vertragsabschlusses lassen sich durch die Rentenversicherung
Steuern einsparen. Man muss hier zwischen Verträgen unterscheiden,
die vor bzw. nach dem 01. Januar 2008 abgeschlossen werden und
zudem, ob der Kunde bei Fälligkeit des Vertrages vom
Kapitalwahlrecht Gebrauch macht oder von der monatlichen
Rentenzahlung. Für die Auszahlung des gesamten Kapitals in einer
Summe gilt für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen
wurde, eine Steuerfreiheit für die gesamten Erträge. Wurde die
Versicherung nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, ist der volle
Ertrag bei Kapitalauszahlung zu versteuern, es sei denn, die
Laufzeit hat mindestens 12 Jahre betragen und die Versicherung
wurde nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. In diesem Falle wird
der Ertrag nur zur Hälfte versteuert. Noch besser sieht es für den
Kunden aus, wenn er sich für die Rentenzahlung entscheidet. Bei
Verträgen vor dem 01.01.2005 wird lediglich der Ertragsanteil
besteuert, dieser beträgt bei einem Renteneintrittsalter 18
Prozent, gleiches gilt für die Rentenauszahlung auch weiterhin bei
Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden.
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Die Rentengarantiezeit
Aus steuerlicher Sicht hat die Auszahlung als Rente im Rahmen
der Rentenversicherung also einen erheblichen Vorteil gegenüber
anderen Anlageprodukten. Eine Art Versicherung gibt es im Rahmen
der privaten Rentenversicherung allerdings doch, die so genannte
Rentengarantiezeit. Diese kann zumeist für 5 oder 10 Jahre
vereinbart werden. Die Rentengarantiezeit besagt, dass wenn der
Versicherte mach Beginn der Rentenzahlung verstirbt, diese
Leistungen für 5 bzw. 10 Jahre an eine begünstigte Personen weiter
gezahlt werden. Die Rentengarantie ist also demnach in etwa mit
einer Witwen- oder Waisenrente auf begrenzte Zeit zu vergleichen.
Insgesamt kann man festhalten, dass die private Rentenversicherung
ein nahezu optimales Produkt ist, um die gesetzliche Altersvorsorge
im privaten Bereich zu ergänzen, da sie sicher und rentabel ist,
sowie zusätzlich noch einige Steuervorteile bietet.