Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge
Neben dem Banksparplan und der privaten
Rentenversicherung, sowie inzwischen auch der
Investmentfondsanlage, zählt die Kapitallebensversicherung schon
sehr lange Zeit zu den klassischen Produkten, wenn es um die
private Altersvorsorge geht. Es handelt sich bei der
Kapitallebensversicherung um eine Mischung aus einer
Risikolebensversicherung und einem Anlageprodukt. Die
Kapitallebensversicherung weist viele Merkmale auf, die besonders
vorteilhaft sind, damit das Produkt für die private Altersvorsorge
genutzt werden kann. Wie bereits kurz erwähnt, besteht die
Kapitallebensversicherung zu einem Teil auch aus einer
Risikolebensversicherung. Das bedeutet, ein im Versicherungsvertrag
genannter Begünstigter erhält im Todesfall des Versicherten eine
festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Zumeist sind die
Begünstigten natürlich Ehepartner oder Kinder des Versicherten. Der
bezüglich der privaten Altersvorsorge interessantere Teil der
Kapitallebensversicherung ist jener, in welchem der Kunde durch
Einzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit der Lebensversicherung eine
gute Rendite im Sinne einer Kapitalanlage erwirtschaften kann.
Die Kapitallebensversicherung als sichere Anlage
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Die Kapitallebensversicherung ist zunächst
einmal eine sehr sichere Anlage. Die Versicherungsgesellschaften
sind durch bestimmte Sicherungsfonds hinsichtlich der
Kundeneinlagen insoweit geschützt, dass diese bei Insolvenz der
Versicherung auf jeden Fall zurück gezahlt würden. Ferner dürfen
die Versicherungsgesellschaften das Kapital der Kunden auch nur in
bestimmte Produkte investieren, welche strengen
Sicherheitsvorschriften unterliegen. Daher hat die
Kapitallebensversicherung also das erste wichtige Kriterium eines
guten Altersvorsorge-Produktes bereits erfüllt, nämlich eine
sichere Anlageform zu sein. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist
natürlich die zu erzielende Rendite. Diese teilt sich bei der
Kapitallebensversicherung in zwei Bereiche auf. Zum einen erhält
der Kunde eine Mindestgarantieverzinsung, diese liegt bei c. 2-3
Prozent im Jahr. Den größeren Teil der Gesamtrendite macht
allerdings der Bereich der so genannten Überschussbeteiligung aus.
Bei der Überschußbeteiligung handelt es sich um einen Anteil, den
jeder Inhaber einer Kapitallebensversicherung am Gewinn des
Versicherungsunternehmens erhält. Je besser das
Versicherungsunternehmen also mit den Kundeneinlagen wirtschaftet,
desto besser auch für den Versicherten, weil dann die
Überschußbeteiligung höher ausfällt. Einen Anspruch hat der
Versicherte allerdings nur auf die garantierte Mindestverzinsung
und nicht auf die Überschussbeteiligung. Wenn man die letzten
Jahren und Jahrzehnte zugrunde legt, so bewegen sich
Kapitallebensversicherungen von der Rendite her im Durchschnitt in
einem Bereich zwischen sechs bis acht Prozent pro Jahr inklusive
der genannten Überschussbeteiligung. Im Vergleich zu anderen
Produkten der Altersvorsorge wie beispielsweise dem Banksparplan
oder auch dem Bausparvertrag schneidet die
Kapitallebensversicherung damit sehr gut ab. Es empfiehlt sich
trotzdem einen Versicherungsvergleich
zu machen, denn auch in diesem Bereich gibt es schwarze Schafe.
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Vorteil der Kapitallebensversicherung
Ein besonderer Vorteil der
Kapitallebensversicherung bietet sich dem Kunden in steuerlicher
Hinsicht. Hierbei muss man allerdings einen Unterschied zwischen
Verträgen machen, die vor und nach dem 01.01.2005 abgeschlossen
wurden. Die Verträge vor dem 01.01.2005 werden als so genannte
Altverträge bezeichnet und die Auszahlung ist in vollem Umfang
steuerfrei. Zudem sind die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der
Steuererklärung absetzbar. Dieses gilt allerdings nur, wenn die
Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und mindestens fünf
Beiträge gezahlt wurden. Anders sieht es mit den so genannten
Neuverträgen aus, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
Hier sind keine Vorsorgeaufwendungen mehr absetzbar und der
Ertragsanteil ist jetzt zur Hälfte zu versteuern. Dieses gilt
wiederum auch nur dann, wenn der Vertrag 12 Jahre oder länger läuft
und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr vorgenommen wird.
Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Ertrag
voll steuerpflichtig. Ausgehend von der Regelung ab dem 01.01.2005
ist die Kapitallebensversicherung aber dennoch immerhin nur mit dem
halben Ertragsanteil zu versteuern und bietet daher immer noch
einen steuerlichen Vorteil gegenüber anderen Anlageformen im Rahmen
der privaten Altersvorsorge.
Zwei Nachteile der Kapitallebensversicherung
Neben den vielen Vorteilen, müssen allerdings auch zwei
Nachteile der Kapitallebensversicherung erwähnt werden, die
allerdings gerade für den Verwendungszweck Altersvorsorge keine so
große Rolle spielen. Der erste Nachteil ist, dass eine vorzeitige
Verfügung zwar möglich ist, allerdings nur unter zum Teil
erheblichen Zinseinbußen. Da man über die Kapitallebensversicherung
allerdings im Rahmen der privaten Altersvorsorge im Normalfall
nicht vorzeitig verfügen muss, ist dieser Negativaspekt eher zu
vernachlässigen. Ein zweiter Nachteil ist die relativ große
Unflexibilität des Produktes. Die Höhe der Monatsraten wird von
vorne herein festgelegt und ist in den meisten Fällen während der
Laufzeit auch nicht veränderbar.